3. Förderfenster zur Förderung „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ öffnet am 01.10.2024
Das dritte Förderfenster für die Förderung öffnet vom 01.10.2024 und schließt am 15.12.2024.
Im Zentrum dieser Förderungen stehen Maßnahmen zur Klimaanpassung von Einrichtungen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor. Adressiert werden neben den Kommunen insbesondere auch gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen. Die Förderquote beträgt 80 % und inkludiert investive Maßnahmen (90 % für finanzschwache Kommunen).
Es werden vorbildhafte resilienzsteigernde Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage von Klimaanpassungskonzepten, verbunden mit einer Schwerpunktsetzung auf „naturbasierten Lösungen“ gefördert. Bespiele für „Naturbasierte Lösungen“ sind:
hydrologische Elemente (z. B. Flüsse, Seen, Teiche)
Maßnahmen zur Straßen- und Hofbegrünung
Vegetationsstrukturen (z. B. Stadtbäume, Fassadenbegrünungen, Dachgärten)
Wildgärten oder Wildwiesen
Auch können sie mit „grauen“ Maßnahmen (technisch-infrastrukturelle oder bauliche Veränderungen) kombiniert werden. Beispiele für graue Maßnahmen sind:
Anpassung des Entwässerungssystems
Maßnahmen zum Schutz vor eindringendem Wasser
Auffangmöglichkeiten zur Zwischenspeicherung von Regenwasser sowie Versickerungsgruben und Rigolen
Bewässerungsanlagen für die schattenspendende Bepflanzung
Maßnahmen zur Verschattung am Gebäude zum Hitze- und UV-Schutz, z. B. durch die Installation von Jalousien, Markisen, Roll- und Fensterläden
Wasserspielplätze
Um die Förderung der investiven Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können, muss im Vorfeld ein Konzept zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise von einem externen Landschafts-, Architektur‑ oder Ingenieurbüro erstellt werden. Das ist bis zu 70.000 Euro ebenfalls zu 80 % (90 %) förderfähig.
Bild zur Meldung: Beispiel für eine naturnahe Beschattung (pixabay.com)