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Landesförderung von Stromspeichern für kleine und mittlere Unternehmen

10. 10. 2024

Schleswig-Holstein fördert mit einer neuen Richtlinie die Installation von Stromspeichern. Die Maßnahme richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.

 

 

 

Eckdaten der Förderung

  • Energiequelle: Stromspeicher müssen mindestens 75 % ihres Stroms aus direkt angeschlossenen Erneuerbare-Energien-Anlagen beziehen.

  • Kostenrahmen: Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen zwischen 200.000 und 10 Millionen Euro liegen.

  • Förderquote: Unternehmen können mit einer Förderung von 40 bis 50 % der förderfähigen Kosten rechnen.

  • Fördergeber: Die Mittel können formgebunden bei der "Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH" beantragt werden.

     

Insgesamt bietet die Förderung eine attraktive Möglichkeit für KMU, in zukunftsweisende Technologien zu investieren und einen aktiven Beitrag zur Energiewende in Schleswig-Holstein zu leisten. Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte der Richtlinie. 

 

Bild zur Meldung: Bild von Freepik.com

Kontaktdaten

Klimaschutzmanagement Region Flensburg

Amt Eggebek

Hauptstr. 2
24852 Eggebek

 

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