Neue Förderung zum Einsatz biologischer Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) sowie Förderung von Kontrollkosten
Mit der oben genannten Richtlinie unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz öffentliche Träger von Außer-Haus-Verpflegungseinrichtungen (AHV). Ziel der Förderung ist die Steigerung des Einsatzes von ökologischen Produkten.
Antragsberechtigt sind:
Schulküchen
Kantinen
Senioreneinrichtungen
Krankenhäuser
Gaststätten
Caterer
Gefördert werden Beratungskosten durch ausgewählte Beratungskräfte zu 100 %. Die Beratungskräfte können auf der Seite zur Förderrichtline eingesehen und ausgewählt werden. Ziel der Beratung kann die Zertifizierung des AHV mit einem BIO-Siegel sein. Es ist aber keine Fördervoraussetzung.
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