Neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Initiativen zur Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft und nachhaltigem Konsum
Über diese Richtline ist die Erstellung eines Konzeptes sowie die Initiierung und Durchführung einer Zero-Waste-Strategie förderfähig. Die Förderung beinhaltet Personalkosten, Honorare und Mietkosten für Veranstaltungs- oder Büroräume sowie Mittel für eine Kampagne zur Bewerbung der Aktivitäten und Aufklärungsarbeit.
Die Konzepte können folgende Themen zum Inhalt haben:
Organisation ehrenamtlicher Reparaturtreffen
Aufbau von Reparaturnetzwerken
Mehrfachnutzungen
Durchführung von Branchendialogen
Die maximale Zuwendung beträgt 75.000 € bei einer Förderquote von 50 - 70 %. Investitionskosten sind nicht Teil der Förderrichtlinie.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich an das:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Referat V35 - Kreislaufwirtschaft
Postfach 7151
24171 Kiel
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