Neuer Bundeshaushalt - Auswirkungen auf Förderprogramme für Kommunen
Die verhängten Antrags- und Bewilligungsstopps im Bereich der Bundesförderprogramme für Kommunen sind nun teilweise aufgehoben.
Folgende Änderungen in der Förderkulisse haben sich im Zuge der neuen Haushaltsplanung des Bundes ergeben:
Kommunalrichtlinie (NKI): eine Antragstellung ist wieder möglich, die Förderschwerpunkte 4.1.11 "Kommunale Wärmeplanung" und 4.1.8c "Ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen aus einem Klimaschutzkonzept" sind ausgelaufen und es ist keine Antragstellung mehr möglich
andere NKI-Programme: es können wieder Anträge gestellt und beschieden werden
KFW 432 Energetische Stadtsanierung: das Programm wurde beendet, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): das Programm bleibt erhalten, die Mittel werden ab 2026 gekürzt
Bundesförderung für effiziente Gebäude: das Programm wurde nie ausgesetzt, eine Antragstellung ist nach den ab 01.01.24 geltenden Richtlinien weiterhin möglich
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur": das Programm wurde eingestellt
Inwiefern Ihre bereits gestellten und noch nicht bewilligten Anträge in den genannten Programmen noch Berücksichtigung finden, versuchen wir schnellstmöglich zu klären.
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