Erneute Förderung von Ladeinfrastruktur für Unternehmen
Das Land Schleswig-Holstein fördert erneut die Errichtung von öffentlichen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die Ladepunkte in Schleswig-Holstein errichten wollen. Bei Vorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende leisten, ist ebenfalls die Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur möglich.
Die Richtlinie fördert kleine (11 kW - 99 kW) und große (>99 kW) Ladepunkte. Abhängig von der Leistung der Ladepunkte beträgt die Förderung bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
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