Neue Förderung von Schnellladeinfrastruktur in (kommunalen) Unternehmen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm auch kommunale Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Die Förderquote beträgt abhängig von der Größe des Unternehmens 20 % oder 40 % mit einem maximalen Förderbetrag zwischen 7.000 € und 30.000 € pro Ladepunkt.
Fragen zu der Förderung und zu der Antragstellung können dem Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden:
• per E-Mail an:
• telefonisch (Montag bis Freitag, 10 – 15 Uhr): 030 20199-498
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