Neue Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus fördert Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus in Schleswig-Holstein. Gefördert werden investive Maßnahmen wie:
insektenfreundliche, regionaltypische Umgestaltung von Außenanlagen
der Austausch vorhandener Außenbeleuchtung gegen insekten- und fledermausverträglichere Beleuchtung
das Aufstellen von sogenannten Insektenhotels und das Errichten anderer Nistmöglichkeiten für Insekten sowie das Anbringen von Vogel- und Fledermausnistkästen als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme
Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Campingplätzen, touristisch genutzten Bauernhöfen, Beherbergungsbetrieben sowie lokale Tourismusorganisationen. Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent und die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 5.000 € und 50.000 € liegen.
Zuwendungsanträge sind bis zum 31. Dezember 2024 schriftlich an das Tourismusreferat im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes-Schleswig-Holstein als Bewilligungsstelle zu richten.
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