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Informationen und weiterführende Links zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

23. 06. 2023

Wie Sie den Medien in den letzten Wochen täglich entnehmen konnten, arbeitet die Bundesregierung derzeit an Veränderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG). Darin geht es um Vorgaben beim Heizungstausch.

 

Was für Sie als private Hausbesitzer:innen wichtig ist, wenn es um zukünftige Heizungstechnolgien geht, fasst eine Webseite der Bundesregierung sehr gut zusammen. Wichtig: Das Gesetz ist immer noch in einer Entwurfsfassung! Die Informationen hier stammen von der Webseite der Bundesregierung und spiegeln den aktuellen Planungsstand. In Kraft tritt das Gesetz aber erst nach dem parlamentarischen Verfahren und Änderungen sind auch bis dahin noch möglich.

 

Der bisherige Stand ist:

  • Ganz neu eingebaute Heizungen müssen ihre Energie ab 01.01.2024 zu mindestens 65% aus erneuerbaren Quellen beziehen.

 

Es gibt aber viele Ausnahmen:

  • Bestandsschutz: Eine funktionierende fossile (z.B. Gas- oder öl-)Heizung darf weiterhin genutzt werden.

  • Reparatur: Bei Schäden einer fossilen Heizung darf diese weiterhin repariert werden!

  • Übergangsfristen bei Heizungshavarie: Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, sollte sie natürlich am besten sofort durch eine klimafreundliche Heizungsoption ersetz werden. Da man aber schnell handeln muss, gibt es Übergangsfristen: So darf man bis zu 3 Jahren z.B. noch eine Gasheizung einbauen (in manchen Fällen bis zu 13 Jahre).

  • Übergangsfrist bei baldigem Anschluss an ein Wärmenetz: Ist absehbar, dass Sie sich in den kommenden Jahren an ein Wärmenetz anschließen lassen können, dürfen Sie bei einer Haizungshavarie auch bis zu 10 Jahre noch eine neue fossile Heizung (z.B. Gas) als Übergangslösung bis zum Wärmenetz einbauen.

  • Altersgrenze: Für Eigentümer über 80 Jahre soll die Vorgabe der 65% ebenfalls nicht gelten.

 

Es gibt noch weitere Detailregelungen - wenn Sie sich über alle Details informieren wollen, sei auf diese gut gemachte und übersichtliche Seite der Bundesgegierung verwiesen. Dort sind in Form von Fragen und Antworten sämtliche Regelungen aufgeführt.

 

Was sind klimafreundliche Heizungen? - Sie können klimafreundlich heizen, indem Sie sich im einfachsten Fall an einer Wärmenetz anschließen lassen und somit automatisch die Vorgaben erfüllen, weil sich Ihre Netzanbieter darum kümmert. Weitere Möglichkeiten sind die Wärmepumpe, die Erdwärmepumpe (Geothermie), Unterstützung durch Solarthermie oder auch neuartige Gasheizungen, die für die Zukunft auch in der Lage sind, auch andere Brennstoffe (zum Beispiel Wasserstoff) zu nutzen. Genauere Informationen hierzu gibt es ebenfalls auf der Webseite der Bundesregierung.

 

Warum ist klimafreundliches Heizen wichtig? - Klimafreundlich heizen nützt uns allen - dem Klima, weil ca. ein Viertel der Treibhausgase durch das Heizen in Privathaushalten entstehen und das aktive Entscheiden für eine klimafreundliche Heizung Ihre Chance ist, einen sichtbaren Beitrag zu leisten! Wir sitzen in der Wärmefrage an einem großen Hebel und womit wir heizen, hat einen starken Einfluss auf unsere Emissionen, den es zu nutzen gilt. Desweiteren entscheiden Sie sich für preisstabilere und in der Zukunft deutlich günstigere Alternativen. Mit der bevorstehenden CO2-Bepreisung wird der Preis für fossile Energieträger in den kommenden Jahren längst nicht mehr mit den Preisen vergleichbar sein, die wir jahrzehntelang kannten. Es ist also schlichtweg auch eine wirtschaftliche Entscheidung, die Sie für die Zukunft treffen. Die Bundesregierung wird das Gesetz auch mit umfassender Förderung für den Heizungstausch und Modernisierungen begleiten. Sobald es hierzu mehr Informationen gibt, wie die neuen Förderungen aussehen, werden wir Sie auch dazu hier informieren.

 

Kontaktdaten

Klimaschutzmanagement Region Flensburg

Amt Eggebek

Hauptstr. 2
24852 Eggebek

 

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