Heizkostenerstattung: Portal für Anträge ab sofort freigeschaltet!
Die Brennstoffe Öl, Flüssiggas, Kohle und Holz waren im Krisenjahr 2022 besonders teuer. Für Einkäufe gibt es eine finanzielle Hilfe des Staates: Wer zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens einmal zu hohen Preisen eingekauft hat, kann eine Erstattung beantragen.
## Sofort zum Portal: In Schleswig-Holstein ist diese Antragstellung seit dem 04. Mai 2023 online möglich. Der Link zum Portal findet sich hier. ##
Ausführliche Informationen zu diesem Thema bietet auch die bundesweite Verbraucherzentrale. Die entsprechende Seite erreichen Sie hier. Im untersten Teil finden Sie auch entsprechende Informationen zu einzelnen Bundesländern - auch zu Schleswig-Holstein - und die Links zu den Antragsportalen.
Wer mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizt und 2022 besonders hohe Preise für die entsprechenden Brennstoffe zahlen musste, kann ab sofort eine staatliche Hilfe in Form eines finanziellen Zuschusses beantragen. Hier die wichtigsten Infos kurz auf einen Blick:
Den Zuschuss gibt es bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern, d.h. Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holzhackschnitzel, Holzbricketts, Scheitholz sowie Kohle/Koks
Ein Zuschuss kann beantragt werden, wenn die Preise, die Sie 2022 tatsächlich bezahlt haben, mehr als doppelt so hoch wie bestimmte Schwellenwerte waren. Diese finden Sie in einer Tabelle unten und bei der Landesregierung hier. Entscheidend ist also der tatsächliche Preis auf Ihren Rechnungen aus dem Zeitraum 01. Januar bis 01. Dezember 2022!
Das Lieferdatum der Energieträger muss zwischen dem 01.01.2022 und einschließlich 31.03.2023 liegen. Für Lieferungen nach dem 01.12.22 muss zusätzlich ein Bestellnachweis bis einschließlich dem 01.12.2022 vorhanden sein.
Die Hilfen werden nur auf Antrag gewährt. Es ist also zwingend notwendig, auf oben erwähntem Portal den Antrag online zu stellen.
Das Portal wird von der Kasse Hamburg für mehrere Bundesländer bereitgestellt. Wir sind in Schleswig-Holstein hier also genau richtig!
Die Antragstellung ist an sich nicht zu aufwändig, aber es werden einige Dokumente als Nachweise benötigt. Diese sollten Sie am besten vor der Antragstellung schon bereitlegen. Es werden v.a. benötigt:
der aktuelle Feuerstättenbescheid
Rechnungen für Brennstoffe/Energieträger im Zeitraum 01.01.2022-01.12.2022
Kontoauszüge, auf denen die Bezahlung der Rechnung nachvollziehbar ist, alternativ Kreditkartenabrechnungen/Quittungen
Bestellnachweis, falls die Lieferung nach dem 01.12.2022 war
Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises, sowie Selfie (fotografisches Selbstporträt) mit Vorderseite des Personalausweises (für Privatpersonen)
Für Firmen, Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es noch weitere Vorschriften, die im Portal genauer erläutert werden.
Die aktuellsten Informationen gibt es auf der Übersichtsseite des Antragsportals hier auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein.
Wer sich zuerst einen Überblick verschaffen möchte, ob die Hilfe überhaupt in Frage kommt und wie hoch sie ausfallen wird, kann hier den Online-Rechner der Verbraucherzentrale benutzen.
Bei allgemeinen Fragen zur Energiekrise hilft das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale.
Sobald wir von Seiten des Bundes oder des Landes von weiteren Informationen zu diesem Thema erfahren, werden wir sie hier auf unserer Webseite aktuell veröffentlichen.
Tabelle mit Referenzpreisen:
Wenn Ihre Rechnung die Schwellenwerte um mehr als das Doppelte überschritten hat, dann kommt sie für den Zuschuss in Frage!
Energieträger | Referenzpreis |
Heizöl | 71 Cent pro Liter |
Flüssiggas | 57 Cent pro Liter |
Holzpellets | 24 Cent pro kg |
Holzhackschnitzel | 11 Cent pro kg |
Holzbricketts | 28 Cent pro kg |
Scheitholz | 25 Euro pro Raummeter |
Kohle/Koks | 36 Cent pro kg |
Bild zur Meldung: Förderung (Symbolbild: lizenzfrei von pixabay)