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Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen & Bürger“ der Landesregierung

17. 11. 2023

### Update vom 17.11.2023 ###

Die Förderung ist bis auf weiteres gestoppt. 

### Update vom 07.11.2023 ###

Ein neues Förderfenster wurde am 07.11.2023 geöffnet. Es können wieder Anträge für Balkonsolaranlagen, Batteriespeicher, Wallboxen, Wärmepumpen, Solarkollektoren, Anschlüsse an ein Wärmenetz und Biomasseheizungen beantragt werden. 

Anträge können weiterhin im Serviceportal der Landesregierung gestellt werden. Ein Link befindet sich im Kasten am Ende des Artikels. 

### Update vom 03.04.2023 ###

Das zweite Budget der Förderung für PV-Balkonanlagen ist erschöpft - es können für diese Maßnahme leider keine Anträge mehr gestellt werden!

Die Antragstellung für andere Maßnahmen (Heizungsanlagen, Wallboxen, Speicher etc.) erfolgt unter folgendem Link: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima
Dort finden sich auch alle Förderrichtlinien, unter denen Sie alle technischen Voraussetzungen noch einmal nachlesen können.

Informationen zu PV-Balkonanlagen:
Auch das zweite Budget für PV-Balkonanlagen war leider sehr schnell ausgeschöpft. Wann ein eventuelles weiteres Budget freigegeben wird, werden wir hier veröffentlichen, sobald bekannt.

Für die Anlage ist zu beachten: Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, werden aktuell nur Anlagen mit einem sog. Wieland-Stecker gefödert (nicht mit dem "normalen" Schuko-Stecker). Achten Sie darauf unbedingt beim Kauf der Anlage, wenn Sie sich für diese Förderung interessieren!
Außerdem ist die Reihenfolge der Schritte zu beachten: Für die Einreichung des Förderantrags benötigen Sie schon den Kaufbeleg des Geräts, d.h. es muss schon gekauft sein!
All diese Informationen entnehmen wir den Informationen der Landesregierung auf schleswig-holstein.de - sofern sich dort Änderungen ergeben, versuchen wir Sie zeitnah darüber zu informieren.

 

Allgemeine Informationen zum Förderprogramm für Privathaushalte:

Die Landesregierung vergibt ab Januar 2023 wieder Fördermittel für Klimaschutzmaßnahmen an Privathaushalte. Zur Verfügung stehen dafür insgesamt 75 Millionen Euro bis 2025 und somit ein deutlich höheres Budget als im Vorgängerprogramm. Ein Schwerpunkt des Förderprogramms ist die regenerative Wärmeversorgung der Privathaushalte sein.

Es können folgende Maßnahmen über das Programm gefördert werden, sofern mit der Umsetzung nicht vor Antragstellung begonnen wurde:

 

  1. Erneuerbare Energien im Wärmebereich (50%-Förderung), d.h. Neuanlagen in Bestandsgebäuden, die nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig sind, u.a. Wärmepumpen (max. 2.000€), Anschluss an ein Wärmenetz (max. 500€), Solarthermieanlagen (max. 900€) und Biomasseheizungsanlagen (max. 900€), Voraussetzung: Vorlage eines BAFA-Zuwendungsbescheides über die Anlage (BAFA-Antragstellung nicht vor 30.12.2022!),die kumulierte Förderung von BAFA und Land SH darf 60% der Gesamtkosten nicht überschreiten (Die Richtlinie vom 02.01.23 ist unten beigefügt!)

  2. PV-Balkonanlagen (50%-Förderung, max. 200€), d.h. steckerfertige Anlagen mit Wieland-Stecker mit einer Leistung von 250-600 Watt, eine EEG-Vergütung für eingespeisten Strom ist nicht zulässig! (Die Richtlinie vom 02.01.23 ist unten beigefügt!)

  3. Batteriespeicher (750€), d.h. Batteriespeicher, Batteriemanagementsysteme sowie Komponenten, die in Verbindung mit der Errichtung einer Stromerzeugungsanlage auf Basis von Ökostrom notwendig sind

  4. Wallboxen, Erwerb und Errichtung von nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur mit mind. 11 kW Ladeleistung pro Ladepunkt inkl. Netzanschluss, Voraussetzung: Installation an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten!

 

Für Heizungsanlagen ist die Antragstellung derzeit im Serviceportal des Landes unter folgender Adresse möglich: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima Richtlinien zu den Förderschwerpunkten Batteriespeicher und Wallboxen werden in der zweiten Jahreshälfte erwartet.

 

Anträge können voraussichtlich immer zu Beginn eines Quartals gestellt werden, bis das vorgesehene Budget erschöpft ist. Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein.

 

Bild zur Meldung: freepik.com

Kontaktdaten

Klimaschutzmanagement Region Flensburg

Amt Eggebek

Hauptstr. 2
24852 Eggebek

 

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