Neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Initiativen zur Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft und nachhaltigem Konsum

12. 03. 2024

Über diese Richtline ist die Erstellung eines Konzeptes sowie die Initiierung und Durchführung einer Zero-Waste-Strategie förderfähig. Die Förderung beinhaltet Personalkosten, Honorare und Mietkosten für Veranstaltungs- oder Büroräume sowie Mittel für eine Kampagne zur Bewerbung der Aktivitäten und Aufklärungsarbeit. 

 

 

Die Konzepte können folgende Themen zum Inhalt haben:

  • Organisation ehrenamtlicher Reparaturtreffen 

  • Aufbau von Reparaturnetzwerken

  • Mehrfachnutzungen 

  • Durchführung von Branchendialogen 

 

Die maximale Zuwendung beträgt 75.000 € bei einer Förderquote von 50 - 70 %. Investitionskosten sind nicht Teil der Förderrichtlinie. 

 

 

Die Antragstellung erfolgt schriftlich an das: 

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur 

Referat V35 - Kreislaufwirtschaft

Postfach 7151

24171 Kiel

 

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